Die Ersatz- und Verschleißteile von Heun bieten eine längere Lebensdauer der Originalteile, perfekte Passgenauigkeit und deutlich stabilere Maschinenlaufzeiten. Bei uns erhalten Sie Zubehör und Verbrauchsmaterial für alle Bereiche des Erodierens.

Elektrodenröhrchen

Röhrchen, Elektroden, Einkanal, Mehrkanal

Gewindelänge 50 – 85 mm

Gesamtlänge 75 – 120 mm

 

Material Durchmesser (mm) Länge (mm)
Kupfer 0.1 – 6.0 300 – 400
0.5 – 6.0 300 – 400
Messing 0.1 – 6.0 300 – 400
0.5 – 6.0 300 – 400
Hartmetall 0.15 – 3.0 300 – 320

 

Keramikführungen

Präzisionskeramikführungen in allen Standardgrößen lieferbar. Keramikführungen mit Metallmantel von 0,1 – 6,0 mm Durchmesser. Miniatur-Vollkeramikführungen von 0,1 – 3,0 mm Durchmesser.

Sondergrößen lassen wir gemäß Ihren Anforderungen fertigen.

Elektrodenspannmittel

Spannzangen und Schnellspannfutter in Standardausführungen liefern wir für alle Startlochbohrmaschinen. Sonderanfertigungen auf Anfrage.

Gummidichtungen

Gummidichtungen in diversen Ausführungen.

Draht

Wir liefern Ihnen Erodierdraht in verschiedenen Ausführungen.

Fordern Sie ein Angebot an: b.mueller@heun-gmbh.de!

 

Harzpatronen

Harzpatronen sind in allen gängigen Größen lieferbar.

Wir bieten Tauschservice für diverse Patronen an. Rücknahmeservice für Altharz.

Filter

Papierfilter und Feinfilter in allen Größen für
sink erosion machines

Kugellager

Zum Beispiel verschiedene Größen und Modelle von Kugellagern

Hybrid-Kugellager
Gleitlager etc

Spannmittel

Spannfutter, Spannzangen, Spannbacken, Vorrichtungen sowie bewegliche Schraubstöcke nach Ihren Wünschen, auch in rostfreier Ausführung lieferbar.

Röhrchen spülen

Verschiedene Modelle von Spülrohren.

Keramikplatten

Isolier- und Keramikplatten für Drahtschneidemaschinen und Senkerodierbohrmaschinen verschiedener Hersteller.

Messgeräte

Leitfähigkeitsmessgerät mit schneller Reaktionszeit.

 

 

Refraktometer zur Kontrolle der Wasserqualität.

Reinigungskraft

Verschiedene Reinigungsmittel

  • EDM-Clean
  • Wirasol

 

  • CRC-Reinigungsmittel sowie Zusatzstoffe

Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste durch die ECHA

Die EU-Richtlinie 1907/2006 zur Registrierung, Validierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Richtlinie) dient der Sicherung eines hohen Schutzstandards für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Neben den Registrierungspflichten für chemische Stoffe sind auch Informationspflichten für spezifisch alarmierende Stoffe in den Produkten vorgesehen.

Die ECHA (European Chemical Agency) in Helsinki hat am 13. Januar 2010 eine neue und erweiterte Zulassungskandidatenliste veröffentlicht. Diese Kandidatenliste wurde um 14 besonders alarmierende Stoffe (SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe) erweitert, sodass insgesamt 29 Stoffe vorliegen dort jetzt aufgeführt. Die Informationspflicht gegenüber dem Käufer besteht weiterhin, wenn mehr als 0,1 Massenprozent dieser Stoffe in den Produkten enthalten sind.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch nach Erweiterung dieser Kandidatenliste die von uns als Lieferant oder Importeur vertriebenen Zusammensetzungen weiterhin von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sind.

Hiermit stellen wir sicher, dass wir die Inhaltsstoffe in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ständig überprüfen. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte werden wir unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen.

EDM-Medien

Verschiedene Arten von Bohremulsionen und Additiven

EX-01
GT-1
Öl
dielektrische Flüssigkeit

Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste durch die ECHA

Die EU-Richtlinie 1907/2006 zur Registrierung, Validierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Richtlinie) dient der Sicherung eines hohen Schutzstandards für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Neben den Registrierungspflichten für chemische Stoffe sind auch Informationspflichten für spezifisch alarmierende Stoffe in den Produkten vorgesehen.

Die ECHA (European Chemical Agency) in Helsinki hat am 13. Januar 2010 eine neue und erweiterte Zulassungskandidatenliste veröffentlicht. Diese Kandidatenliste wurde um 14 besonders alarmierende Stoffe (SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe) erweitert, sodass insgesamt 29 Stoffe vorliegen dort jetzt aufgeführt. Die Informationspflicht gegenüber dem Käufer besteht weiterhin, wenn mehr als 0,1 Massenprozent dieser Stoffe in den Produkten enthalten sind.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch nach Erweiterung dieser Kandidatenliste die von uns als Lieferant oder Importeur vertriebenen Zusammensetzungen weiterhin von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sind.

Hiermit stellen wir sicher, dass wir die Inhaltsstoffe in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ständig überprüfen. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte werden wir unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen.