Die Ersatz- und Verschleißteile von Heun bieten eine längere Lebensdauer der Originalteile, perfekte Passgenauigkeit und deutlich stabilere Maschinenlaufzeiten. Bei uns erhalten Sie Zubehör und Verbrauchsmaterial für alle Bereiche des Erodierens.
Elektrodenröhrchen
Röhrchen, Elektroden, Einkanal, Mehrkanal
Gewindelänge 50 – 85 mm
Gesamtlänge 75 – 120 mm
Material | Durchmesser (mm) | Länge (mm) |
---|---|---|
Kupfer | 0.1 – 6.0 | 300 – 400 |
0.5 – 6.0 | 300 – 400 | |
Messing | 0.1 – 6.0 | 300 – 400 |
0.5 – 6.0 | 300 – 400 | |
Hartmetall | 0.15 – 3.0 | 300 – 320 |
Keramikführungen
Präzisionskeramikführungen in allen Standardgrößen lieferbar. Keramikführungen mit Metallmantel von 0,1 – 6,0 mm Durchmesser. Miniatur-Vollkeramikführungen von 0,1 – 3,0 mm Durchmesser.
Sondergrößen lassen wir gemäß Ihren Anforderungen fertigen.
Elektrodenspannmittel
Spannzangen und Schnellspannfutter in Standardausführungen liefern wir für alle Startlochbohrmaschinen. Sonderanfertigungen auf Anfrage.
Gummidichtungen
Gummidichtungen in diversen Ausführungen.
Draht
Wir liefern Ihnen Erodierdraht in verschiedenen Ausführungen.
Fordern Sie ein Angebot an: b.mueller@heun-gmbh.de!
Harzpatronen
Harzpatronen sind in allen gängigen Größen lieferbar.
Wir bieten Tauschservice für diverse Patronen an. Rücknahmeservice für Altharz.
Filter
Papierfilter und Feinfilter in allen Größen für
sink erosion machines
Kugellager
Zum Beispiel verschiedene Größen und Modelle von Kugellagern
Hybrid-Kugellager
Gleitlager etc
Spannmittel
Spannfutter, Spannzangen, Spannbacken, Vorrichtungen sowie bewegliche Schraubstöcke nach Ihren Wünschen, auch in rostfreier Ausführung lieferbar.
Röhrchen spülen
Verschiedene Modelle von Spülrohren.
Keramikplatten
Isolier- und Keramikplatten für Drahtschneidemaschinen und Senkerodierbohrmaschinen verschiedener Hersteller.
Messgeräte
Leitfähigkeitsmessgerät mit schneller Reaktionszeit.
Refraktometer zur Kontrolle der Wasserqualität.
Reinigungskraft
Verschiedene Reinigungsmittel
- EDM-Clean
- Wirasol
- CRC-Reinigungsmittel sowie Zusatzstoffe
Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste durch die ECHA
Die EU-Richtlinie 1907/2006 zur Registrierung, Validierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Richtlinie) dient der Sicherung eines hohen Schutzstandards für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Neben den Registrierungspflichten für chemische Stoffe sind auch Informationspflichten für spezifisch alarmierende Stoffe in den Produkten vorgesehen.
Die ECHA (European Chemical Agency) in Helsinki hat am 13. Januar 2010 eine neue und erweiterte Zulassungskandidatenliste veröffentlicht. Diese Kandidatenliste wurde um 14 besonders alarmierende Stoffe (SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe) erweitert, sodass insgesamt 29 Stoffe vorliegen dort jetzt aufgeführt. Die Informationspflicht gegenüber dem Käufer besteht weiterhin, wenn mehr als 0,1 Massenprozent dieser Stoffe in den Produkten enthalten sind.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch nach Erweiterung dieser Kandidatenliste die von uns als Lieferant oder Importeur vertriebenen Zusammensetzungen weiterhin von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sind.
Hiermit stellen wir sicher, dass wir die Inhaltsstoffe in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ständig überprüfen. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte werden wir unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen.
EDM-Medien
Verschiedene Arten von Bohremulsionen und Additiven
EX-01
GT-1
Öl
dielektrische Flüssigkeit
Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste durch die ECHA
Die EU-Richtlinie 1907/2006 zur Registrierung, Validierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Richtlinie) dient der Sicherung eines hohen Schutzstandards für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Neben den Registrierungspflichten für chemische Stoffe sind auch Informationspflichten für spezifisch alarmierende Stoffe in den Produkten vorgesehen.
Die ECHA (European Chemical Agency) in Helsinki hat am 13. Januar 2010 eine neue und erweiterte Zulassungskandidatenliste veröffentlicht. Diese Kandidatenliste wurde um 14 besonders alarmierende Stoffe (SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe) erweitert, sodass insgesamt 29 Stoffe vorliegen dort jetzt aufgeführt. Die Informationspflicht gegenüber dem Käufer besteht weiterhin, wenn mehr als 0,1 Massenprozent dieser Stoffe in den Produkten enthalten sind.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch nach Erweiterung dieser Kandidatenliste die von uns als Lieferant oder Importeur vertriebenen Zusammensetzungen weiterhin von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sind.
Hiermit stellen wir sicher, dass wir die Inhaltsstoffe in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ständig überprüfen. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte werden wir unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen.